Sehr geehrte Besucher/innen,
ab dem 24.11.2021 gilt im gesamten Ballhaus das 2G-Zugangsmodell (Geimpft und Genesen).
Personen unter 18 Jahren müssen bei Besuch des Ballhauses einen Covid-19 Negativ-Test vorlegen, da die tägliche Testpflicht durch die Schulen auf Grund der Ferien entfällt.
Personen mit Attest über Empfehlung zur Nichtimpfung haben im Ballhaus keinen Zutritt, weil wir das dauerhafte Tragen des Mund-/Nasenschutzes nicht kontrollieren können.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Ihr Ballhaus-Team
Veröffentlicht am: 20. Dezember 2021